Sie möchten ein Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren, wissen aber noch nicht, wohin die Reise gehen soll? Die Stabsstelle Internationales stellt Ihnen Ihre Optionen vor und gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Wunschplatz finden, den Aufenthalt am besten finanzieren und sich um die Anerkennung Ihrer Studienleistungen kümmern.

Auslandsaufenthalte während des Studiums

Möchten Sie sich für ein Auslandsstudium über unsere Austauschplätze bewerben oder auf eigene Faust als Freemover ins Ausland?
Falls Sie sich für ein Praktikum im Ausland interessieren, informieren Sie sich bitte auf unserer entsprechenden Website.

Hinweis: Je nach Staatsangehörigkeit können spezifische Visa- und Aufenthaltsregularien der Partnerhochschule und/oder des Partnerlands gelten. Informieren Sie sich bitte mindestens sechs Monate vor Beginn Ihrer Reise bei den zuständigen Stellen (Partnerhochschule, Ausländerbehörde im Zielland).

Austauschplätze in Europa und weltweit

Ihnen stehen zahlreiche Austauschplätze an Partneruniversitäten in Europa und weltweit zur Verfügung. Egal, wie Sie sich entscheiden – Ihr Auslandssemester wird eine wertvolle Erfahrung für Ihr weiteres Studium in Leipzig und Ihren zukünftigen Werdegang sein.

Auslandssemester als Freemover

Ihr Vorteil: Sie können Ihre Gasthochschule individuell frei auswählen.

Ihr Nachteil: Als Freemover haben Sie einen größeren organisatorischen und finanziellen Aufwand. So zahlen Sie in der Regel die Studiengebühren der Gasthochschule. Leider greifen wenige Stipendien bei selbstständig organisierten Studienaufenthalten. Außerdem könnten strengere Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Sprachtests) auf Sie zukommen.

Bitte planen Sie für die Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes min. anderthalb Jahre ein. So können Sie Bewerbungsfristen bei Hochschulen und möglichen Stipendiengebern einhalten und ggf. ein Visum beantragen.

Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten

Sie können Stipendien und weitere Finanzierungsmöglichkeiten mit Austauschplätzen unserer Universität kombinieren - oder für Ihren selbst organisierten Auslandsaufenthalt als Freemover nutzen. Einen guten Einstieg zum Thema bieten Ihnen die „studieren weltweit“ Seiten des DAAD.

Das PROMOS-Stipendium ist ein vom DAAD finanziertes Stipendienprogramm zur Förderung von Auslandsaufenthalten, außerhalb der Erasmus+ Förderregion, die nicht über andere Stipendienprogramme gefördert werden können. Das PROMOS-Stipendium wird leistungsbezogen nach Mittelverfügbarkeit vergeben. Für Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist eine Förderung von Auslandsaufenthalten in den jeweiligen Heimatländern ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Sie sind voll immatrikuliert und streben Ihren Abschluss an unserer Universität an:

  • Bachelorstudium: ab 3. Fachsemester,
  • Masterstudium: ab 1. Fachsemester, mindestens bereits ein Präsenzsemester an der Universität Leipzig bei Studium in einem internationalen Masterprogramm
  • Doktorand:innen können nicht gefördert werden.

Ihr Studienaufenthalt:

  • findet außerhalb der Erasmus+ Förderregion statt und
  • hat eine Mindestdauer von acht Wochen.

Über das Programm können außerdem Praktika, Abschlussarbeiten und Studienreisen gefördert werden.

Wie werde ich finanziell unterstützt?

PROMOS finanziert einen Semesteraufenthalt mit einer Mindestdauer von acht Wochen für maximal vier Monate. Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern und ergeben sich aus einer monatlichen Teilstipendienrate sowie einer Reisekostenpauschale. Ihre Studiengebühren werden nicht übernommen. Jedoch können Sie ein PROMOS-Stipendium mit Auslands BAföG absolvieren.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordinatorin per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.

Wie bewerbe ich mich auf ein PROMOS-Stipendium?

Für das PROMOS Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:

  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
    01.11. – 01.12. des Vorjahrs
  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
    01.05. – 01.06.

Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden. 

Online-Bewerbung

Für die Bewerbung registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihrem Uni-Login. Bitte reichen Sie die Bewerbung ausschließlich über das Online-Portal ein.
Füllen Sie bitte Ihre Bewerber:inneninformationen in der Online-Bewerbung aus und laden Sie folgende Unterlagen hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung(en)
    Bitte laden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts hoch. Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein. Die noch fehlende Bescheinigung reichen Sie bitte unaufgefordert nach. Ihr Stammdatenblatt und die BAföG-Bescheinigung wird nicht benötigt.
  • Notenspiegel
    Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch.
  • Beschreibung des Vorhabens
    Auf ein bis zwei Seiten beschreiben Sie Ihr Studienvorhaben an der Gasthochschule (formlos).
  • Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
    Das Sprachzeugnis stellt Ihnen ein:e Sprachlehrer:in des Sprachenzentrums aus, nachdem Sie einen zentralen Sprachtest absolviert haben. Die Tests finden regelmäßig im Sprachenzentrum statt. Ihr Abiturzeugnis gilt nicht als Sprachnachweis.
    • Sofern Sie die entsprechende Sprache sprechen oder in dieser Fremdsprache studieren, wenden Sie sich bitte an eine:n Sprachlehrer:in Ihres Instituts.
    • Wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, reichen Sie bitte das Sprachzeugnis für Englisch ein.
    • Sofern Sie einen hier aufgeführten Standardtest nachweisen können und dieser nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie das Sprachzeugnis mit diesem ersetzen.
    • Muttersprachler:innen benötigen keinen Nachweis über Kenntnisse der Muttersprache.
  • Kontaktnachweis/Betreuungszusage
    Wir benötigen Angaben über den Ort Ihrer Gasthochschule beziehungsweise eine Betreuungszusage der Gasteinrichtung im Ausland.
  • Studienplan über die geplanten Lehrveranstaltungen im Ausland (bei Semesteraufenthalt)

Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:

Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.

Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung

Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:

  • fachliche Qualifikation und persönliche Eignung (50 Prozent)
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
  • Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)

Positive wie negative Benachrichtigungen zur Nominierung für ein PROMOS-Stipendium erhalten Sie ab circa 1,5 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist per Mail.

Sie wollen im Ausland studieren, forschen, ein Praktikum absolvieren oder eine Sprache lernen? Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Ihnen vielfältige Stipendienangebote. In der Stipendiendatenbank des DAAD finden Sie alle Informationen rund um Stipendien für Studierende (Bachelor, Diplom, Examen) und Graduierte (Master, Promotion).

Die Deutsch-Amerikanische Fulbright Kommission fördert deutsche Studierende und Graduierte, die für einen kürzeren oder längeren Zeitraum an einer US-amerikanischen Universität studieren und sich für den deutsch-amerikanischen Kulturaustausch einsetzen wollen. Eine Übersicht über die Angebote der Deutsch-Amerikanischen Fulbright Kommission für Aufenthalte in den USA finden Sie auf der Website.

Mithilfe des Auslands-BAföGs können Studienaufenthalte weltweit gefördert werden. Die Fördersätze des Auslands-BAFöGs sind höhere als diejenigen, die Sie für Ihr Studium in Deutschland erhalten. Daher können oft auch Studierende, die in Deutschland keine BAföG-Förderung erhalten, während ihres Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden.

Auslands-BAföG können Sie beantragen, wenn Sie einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester beziehungsweise sechs Monaten planen. Beachten Sie dabei, dass maximal ein Jahr Ihres Aufenthalts mit einem Reisekostenzuschuss unterstützt wird. Bis zu 4.600 Euro Ihrer nachgewiesenen Studiengebühren können übernommen werden.

Bitte stellen Sie beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt einen Antrag zur Förderung eines virtuellen Auslandsstudiums oder –praktikums, auch wenn Sie keine Zusatzleistungen für das Ausland beanspruchen, weil Sie die ganze Zeit in Deutschland bleiben.

Übrigens: Sie können Auslands-BAföG mit verschiedenen Stipendien kombinieren. Detaillierte Informationen zu den Zuschlägen einer Auslandsförderung stellt Ihnen das Bundesministerium für Forschung und Bildung bereit.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Sie können Auslands-BAföG mit und oftmals auch ohne Anspruch auf Inlands-BAföG beantragen. Dafür müssen Sie mindestens zwei Semester in Deutschland vor Ihrem Auslandsaufenthalt studiert haben. Ebenso ist es wichtig, dass Sie sich Ihr Auslandssemester mindestens teilweise auf Ihr Studium anrechnen lassen können.

Wie bewerbe ich mich auf Auslands-BAföG?

Bewerben Sie sich mindestens sechs Monate vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes. Abhängig von Ihrem Zielland ist ein bestimmtes Förderungsamt als Auslandsamt für Sie zuständig. Den Antrag auf Auslands-BAföG stellen Sie daher beim entsprechenden Auslandsamt.

Die Auslands-BAföG-Bescheinigung erhalten Sie bei der Stabsstelle Internationales.

Was passiert nach dem Auslandssemester mit meinem BAföG-Anspruch?

Innerhalb Ihrer Regelstudienzeit können Sie weiter Ihre BAföG-Förderung erhalten. Wenn sich Ihr Studium durch Auslandssemester verlängert, empfehlen wir Urlaubssemester für Ihren Auslandsaufenthalt zu beantragen. Auslands-BAföG erhalten Sie auch während eines Urlaubssemesters. Hierbei wird Ihr Auslandsaufenthalt nicht auf Ihre Regelstudienzeit und Ihre maximale Förderungsdauer angerechnet

Stiftungen

Es gibt verschiedene Stiftungen, die Auslandsaufenthalte während des Bachelors oder Masters fördern. Die Förderung richtet sich dabei meist nach bestimmten Fächern oder Ländern bzw. Regionen. Alle Fördermöglichkeiten können Sie im Stiftungsindex des Bundesverbands Deutscher Stiftungen recherchieren.

Studienkredite und Bildungsfonds

Ein Studienkredit ist zeitlich befristetet und zinsgünstig. Sie können den Kredit unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Ihrer Eltern beantragen. Einen Studienkredit können Sie zusätzlich zum Auslands-BAföG beantragen.

Detaillierte Informationen zu Studien- und Bildungskrediten stellt das Bundesministerium für Forschung und Bildung bereit.

Unterstützung der Gastländer

Einige Länder bieten selbst Stipendienprogramme für ausländische Bewerber:innen an. Entsprechende Programme können an den jeweiligen Botschaften, Bildungsministerien oder direkt an die Hochschule angebunden sein.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Sie wollen sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Studium anrechnen lassen? Bitte sprechen Sie vor dem Aufenthalt Ihr Studienvorhaben mit Ihrem Fach ab.

Über die Anerkennung Ihrer Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Fachs oder Ihr:e Erasmus+ Fachkoordinator:in.

Folgenden Optionen der Anerkennung bestehen abhängig vom Studiengang:

  • Anerkennung im Kernfach gemäß regulären Anerkennungskriterien
  • flexible Anerkennung auf den Wahlbereich
  • Anerkennung als fachnahe Schlüsselqualifikation, sofern im Studiengang vorhanden
  • Anerkennung als internationale Erfahrung/fächerübergreifende Schlüsselqualifikation: Anrechnung von zehn Leistungspunkten für fachfremde Leistungen auf SQM 32 bei Vorlage einer bestandenen Prüfungsleistung; bitte richten Sie Ihre Fragen an E-Mail

Wir empfehlen 30 Leistungspunkte pro Semester. Ihr:e Erasmus+ Fachkoordinator:in und/oder Ihr Stipendiengeber informiert Sie, wie viele Leistungspunkte konkret erwartet werden. Diese Anzahl an Leistungspunkten sollten Sie im Ausland absolvieren, um die Förderung zu erhalten.

Sobald Sie die Zusage für einen Austauschplatz erhalten haben, sprechen Sie Ihr Studienvorhaben mit Ihrem Fach ab. Dafür setzen Sie sich mit den Erasmus+ Fachkoordinator:innen bzw. den Anerkennungszuständigen in Verbindung. Wir empfehlen Ihnen, ein:e Studienvereinbarung/Learning Agreement zu erstellen. Diese hält fest, welche Kurse Sie an der Partnerhochschule belegen und wie diese anerkannt werden könnten. Für die Anrechnung selbst gehen Sie nach dem Auslandsaufenthalt mit einer Datenabschrift/Transcript of Records der Partnerhochschule zu dem:der Anerkennungszuständigen, der:die Ihnen ein Formular zur Anerkennung ausstellt. Dieses Formular legen Sie dem Studienbüro/Prüfungsamt Ihres Faches vor, das die entsprechenden Module auf Ihren Studiengang verbucht.

Studienvereinbarung/Learning Agreement für Erasmus+ Europa-Stipendiaten
PDF 319 KB

Studienvereinbarung/Learning Agreement für Erasmus+ weltweit-Stipendiaten
PDF 279 KB

Für Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements lesen Sie bitte unsere Informationen zur Erasmus+ Förderung.

Weitere Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen finden Sie auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Grafik: Sophia Halamoda Illustrations
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Sprachliche Vorbereitung

Damit Sie aktiv an Lehrangeboten Ihrer Gasthochschule teilnehmen können, sollten Sie die Unterrichtssprache beherrschen. Ihre Sprachkenntnisse weisen Sie bei der Bewerbung um einen Austauschplatz nach. Die folgenden Möglichkeiten helfen Ihnen, die Sprachanforderungen zu erfüllen.

Für die Bewerbung auf einen Austauschplatz weltweit müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse für die Unterrichtssprache nachweisen. Ob Sie diesen Nachweis auch für Ihre Bewerbung im Rahmen des Erasmus+ Programms in Europa benötigen, erfahren Sie bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in.

Den Sprachnachweis für die Unterrichtssprache erbringen Sie mithilfe eines Sprachzertifikats oder Sprachzeugnis. Für das Sprachzeugnis legen Sie im Sprachenzentrum eine Prüfung ab. Es werden zentrale Prüfungstermine für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch angeboten. Nach erfolgreich bestandener Prüfung, erhalten Sie Ihr Sprachzeugnis. Informationen zu weiteren Sprachkursangeboten finden Sie in den Hinweisen des Sprachenzentrums.

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